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Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bei Entwendung
Die Kaufpreis-/ Kaufwertentschädigung wird nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer des Gebrauchtfahrzeuges gezahlt. Die Entschädigung kann verpflichtend daran gebunden sein, dass der Versicherungsnehmer die Summe für die Reparatur des Autos oder den Erwerb eines neuen PKW verwendet.