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Zahlungspflicht
Werden nach Vertragsabschluss vereinbarte Folgeprämien nicht gezahlt, kann die Versicherungsgesellschaft nach einer Nachzahlfrist von zwei Wochen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sollte in dieser Zeit ein Versicherungsfall eintreten, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.
Beitragspflicht