Im Versicherungsschutz enthalten sind Regressansprüche von Versicherungsträgern. Eine Person fügt einer anderen Person einen Schaden zu. Der Geschädigte muss z.B. im Krankenhaus behandelt werden. In diesem
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Sind mehrere Personen in einem Tarif versichert - z.B. ein unverheiratetes Paar - leistet die Privathaftpflicht in der Regel nicht bei gegenseitigen Ansprüchen der versicherten Personen.
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