Ärzte, Diplompsychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen können nach ihrem abgeschlossenem Studium eine Zusatzausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolvieren. Die Leistungsübernahme
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Ärzte, die psychotherapeutische Behandlungen durchführen dürfen, haben zuvor eine Zusatzausbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten absolviert. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater)
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