Entscheiden Sie sich für eine Private Krankenversicherung?
Bedingung ist, dass Ihr Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Diese betrug im Jahr 2009 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro monatlich. Derzeit liegt die Grenze bei 4.575 Euro monatlich bzw. 54.900 Euro im Jahr. Ist das Einkommen geringer, müssen Sie sich in einer Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern.
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Jüngeren Personen und gesunden Singles ist der Abschluss einer PKV besonders zu empfehlen. Denn die Prämie der PKV wird nicht wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bruttogehalt berechnet, sondern nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Angestellte, die Mitglieder einer PKV sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Der maximale Arbeitgeberzuschuss betrug 2009 268,28 Euro für die Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) und 35,38 Euro für die Pflegeversicherung.
Wichtig: Eine Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenversicherung zieht keine nachträgliche Kürzung des Arbeitgeberanteils nach sich.
Leistungen
Die Private Krankenversicherung erstattet jene Kosten, die durch Krankheit, Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt entstehen.
Die PKV besteht aus einzelnen Leistungsbausteinen. Diese sind variabel wählbar, je nachdem wie Sie sich versichern möchten.
Es gibt folgende Leistungsbausteine:
- ambulanter Versicherungsschutz
- stationärer Versicherungsschutz
- Zahnversicherung
- Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung)
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Tarife mit Selbstbeteiligung bieten Preisvorteile - besonders für Freiberufler. Angestellte, die in der PKV versichert sind, sollten bedenken, dass sie Arbeitgeberzuschüsse für die Beiträge erhalten, aber nicht auf den Selbstbehalt.